Eine neue Studie1 zeigte, dass bei durchschnittlich 79-jährigen
Patienten im Verlauf von 6 Jahren der Ausbruch von Alzheimer nicht verhindert
werden konnte.
Dieses Ergebnis überrascht nicht, denn Alzheimer entsteht während
eines langjährigen Prozesses und bleibt viele Jahre unbemerkt. Mit 79
Jahren sind die Weichen zur Entstehung der Erkrankung längst gestellt.
Bis heute gibt es kein Mittel, das Alzheimer verhindert.
Ist die Wirksamkeit von Ginkgo belegt?
Die Wirksamkeit von Ginkgo-Spezialextrakt* bei dementiellen Syndromen wurde
in vielen Studien2-5 nachgewiesen. Für diese Indikation wurde
es auch als Arzneimittel zugelassen. Ginkgo-Spezialextrakt schützt und
unterstützt die Gehirnzellen bei Abnahme erworbener geistiger Fähigkeiten
mit den Hauptbeschwerden: Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen,
depressive Verstimmung
Abschlussbericht des IQWiG6: Wirksamkeit
bestätigt
In seiner Pressenachricht berichtete das IQWiG:“Patientinnen und Patienten
mit Alzheimer Demenz können von ginkgohaltigen Präparaten profitieren,
sofern sie diese in einer hohen Dosierung (240 mg täglich) einnehmen.
Für das Therapieziel Aktivitäten des täglichen Lebens ist das
durch Studien belegt. Was kognitive Fähigkeiten, allgemeine psychopathologische
Begleitsymptome sowie die Lebensqualität der betreuenden Angehörigen
betrifft, gibt es zumindest Hinweise auf einen Nutzen.“
(Anmerkung: „Hinweis auf Nutzen“ ist die zweitstärkste Evidenz-Aussage
des IQWiG auf der 5-stufigen Skala)
Ist Ginkgo erstattungsfähig?
Seit 2004 sind nur noch rezeptpflichtige Arzneimittel erstattungsfähig.
Deshalb sind auch die gut verträglichen und deshalb apothekenpflichtigen
Ginkgo-Mittel von der Erstattung ausgeschlossen.
Ausnahme: Bei Demenz kann Ginkgo weiterhin
zu Lasten der Kassen verordnet werden (Ausnahmeliste!)
Private Kassen: Da gesetzliche Kassen Ginkgo bei Tinnitus
nicht mehr erstatten, übernehmen auch immer mehr private Kassen diese
Leistung nicht mehr!