Gesetze und Richtlinien

Als Reaktion auf die Entwicklungen im Bereich Suchtmedizin konnten in den letzten Jahren Antworten auf den Umgang mit Suchtpatient*innen und die Ziele der Substitutionsbehandlung formuliert werden. Der Einsatz und der generelle Umgang mit Betäubungsmitteln sind in Deutschland durch das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz; BtMG) geregelt, in dem Opioide unter die Anlage III fallen. Neben dem BtMG gibt es weitere Gesetze und Verordnungen, die die Thematik des Umgangs mit Betäubungsmitteln regeln.

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