Einblick

Rezepte – Datenträger unterwegs

Arzt, Patient, Apotheke, Rechenzentrum, Krankenkassen – der Datenträger "Rezept" hat einen langen Weg, bis er zur Auszahlung kommt.

Der Weg der Rezepte

1. Arztbesuch

Arztbesuch

Im Patientengespräch stellt der Arzt die Diagnose, wählt ein passendes Präparat aus und stellt das Rezept aus. Hierbei handelt es sich um einen Datenträger aus Papier – ein spezielles Formular, das alle zur Abrechnung notwendigen Angaben enthält.

Das rosafarbene Rezept ist ein sogenanntes Arzneiverordnungsblatt und heißt nach der Musterverordnung „Muster 16“. Diese listet alle Vordrucke der vertragsärztlichen Versorgung auf.

2. Einlösung

Rezept Einlösung

In der Apotheke nimmt das pharmazeutische Personal das Rezept entgegen und prüft es auf Plausibilität und Vollständigkeit. Die Gültigkeit eines Rezepts beträgt einen Monat. Nach der Prüfung gibt das Personal das Medikament ab, berät den Patienten zu Wirkung, Einnahme, Wechselwirkungen etc. und verlangt die Zuzahlung im Auftrag der Krankenkasse. Nur Pharmazeutisch-Technische Assistenten/Apotheker dürfen nach der Apothekenbetriebsordnung Arzneimittel abgeben.

In der Apotheke werden alle Rezepte gesammelt (unterschiedliche Zahl pro Tag/Apotheke) bis sie beim entsprechenden Rechenzentrum eingereicht werden. Dies geschieht wöchentlich, teils zweimonatlich.

3. Transport

Lieferwagen unterwegs

Jedes eingereichte Rezept ist geldwert und versichert (von der Einlösung bis zum Rechenzentrum inkl. Transportweg), Sicherheit und Vertraulichkeit müssen gewährleistet sein, da das Rezept sensible personenbezogene Daten enthält.

Im Rechenzentrum werden die Rezepte durch Hochleistungsscanner ausgelesen. Nicht maschinenlesbare Daten werden manuell erfasst und in eine elektronische Form umgewandelt.

4. Abrechnung

Abrechnung

Jede Krankenkasse erhält die Abrechnung digital und in Papierform (Bilder der Rezepte, sogenannte Images, und Daten: Welcher Arzt hat was verordnet? Welche Apotheke hat welches Arzneimittel abgegeben? Zu welchem Preis unter Berücksichtigung aller Sondervereinbarungen?).

Nun erfolgt die Weitergabe der Krankenkassenzahlungen an die Apotheken durch das Rechenzentrum. 83,3 Prozent des Umsatzes resultieren aus verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

5. Dokumentation

Dokumentation

Krankenkassen und weitere Kostenträger erhalten das Papierrezept zurück, weil es sich um ihr Eigentum und um rechnungsbegründende Unterlagen handelt, auch u.a. aufgrund der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Ärzten (gemäß Sozialgesetzbuch muss die Arzneimitteltherapie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten).

Die Rezepte werden bei den Kassen aufbewahrt, in der Regel bis zu sieben Jahre, teilweise auch länger.

6. Auswertung

Lagerung

Die Kassenärztliche Vereinigung gibt anhand der Rezeptdaten Rückmeldung an den Arzt zu seinen Arzneimittelausgaben. Stellt die von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Landesverbänden der Krankenkassen gemeinsam gebildete Prüfungsstelle eine Überschreitung des Richtgrößenvolumens oder des durchschnittlichen Verordnungsvolumens der gleichen Facharztgruppe von über 15 Prozent fest, erfolgt eine Beratung. Bei Überschreitung von mehr als 25 Prozent kann ein Regress drohen, sofern die Überschreitung nicht durch Praxisbesonderheiten begründet werden kann.

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